des Vereins Nepal-Inzlingen, Hilfe für Kinder e.V.
Einleitung
Nepal-Inzlingen, Hilfe für Kinder e.V. engagiert sich in Nepal für die frühkindliche Erziehung in Solukhumbu (Hewa), in Khokana (südlich von Kathmandu), und im Distrikt Dhading. An den drei Standorten werden Kindergärten unterstützt zusammen mit den lokalen nepalischen Partnern. Diese Kindesschutz-Policy nimmt Bezug zu:
• UN-Kinderrechts-konvention (UN-KRK),
• VENRO-Kodex zu Kinderrechten: Schutz von Kindern vor Missbrauch und Ausbeutung in der Entwicklungszusammenarbeit und Humanitären Hilfe
• Kindesschutz-Policy der Kindernothilfe e.V.
In jedem Land und jeder Gesellschaft sind Mädchen und Jungen von sexualisierter Gewalt, Missbrauch und Misshandlung sowie Ausbeutung betroffen. Laut Angaben der Weltgesundheitsorganisation (WHO) werden 10 Prozent aller Jungen und 20 Prozent aller Mädchen weltweit Opfer von sexualisierter Gewalt oder Missbrauch. Kinder mit Behinderungen sind zweimal so häufig betroffen wie Kinder ohne Behinderungen. Die Dunkelziffer ist wahrscheinlich vielfach höher. Viele Fälle gelangen nicht oder erst sehr spät an die Öffentlichkeit. Darüber hinaus unterliegen Kinder, die in Institutionen gefördert oder anderweitig betreut werden, einem erhöhten Missbrauchsrisiko. Organisationen der Entwicklungszusammenarbeit und der Humanitären Hilfe sowie deren lokale Projektpartner unterliegen dem erhöhten Risiko, dass potenzielle Täterinnen und Täter über sie den Zugang zu Kindern suchen, da sie häufig in fragilen Kontexten arbeiten, in denen der Schutz von Kindern nicht im Vordergrund steht. Nepal-Inzlingen, Hilfe für Kinder e.V. sieht Kinder als Partner im Prozess der Armutsbekämpfung, sie verhilft ihnen, ihre Potenziale zu entdecken und weiter zu entfalten. In der Wahrung der Würde der Kinder als Gottes Ebenbild setzt sich Nepal-Inzlingen, Hilfe für Kinder e.V. auf der Grundlage eines rechtsbasierten Ansatzes für das Recht der Kinder auf Leben und Entwicklung ein. Wir orientieren unser Handeln an den internationalen Menschenrechtsverträgen, insbesondere an dem UN-Übereinkommen über die Rechte des Kindes, und setzen uns dafür ein, dass die Rechte der Kinder Wirklichkeit werden.
Verpflichtungserklärung
Nepal-Inzlingen, Hilfe für Kinder e.V. möchte Mädchen und Jungen mit und ohne Behinderung in ihren Rechten stärken und vor sexuellem, emotionalem oder physischem Missbrauch, Ausbeutung sowie Vernachlässigung schützen und ein Umfeld schaffen, das für Kinder sicher ist und in dem die Einhaltung der Kinder- und Menschenrechte gewährleistet wird. Im Rahmen der Presse-, Bildungs- und Öffentlichkeitsarbeit wollen wir sicherstellen, dass die Würde des Kindes stets gewahrt bleibt.
Kommunikationsstandards
Öffentliche Berichterstattung über Auslands-Projekte und Inlands-Aktivitäten ist für Nepal Inzlingen, Hilfe für Kinder e.V. ein wichtiges Element, um einen Beitrag zur Verwirklichung von Kinderrechten zu leisten – sie birgt aber auch das Risiko, Kinderrechte zu verletzen. Um die beteiligten Mädchen und Jungen vor Gefahren wie Gewalt oder Stigmatisierung zu schützen, stellt Nepal-Inzlingen, Hilfe für Kinder e.V. sicher, dass jegliche Herstellung und Verbreitung medialer Inhalte, die Würde der Kinder wahrt und ihre Identität schützt. Nepal-Inzlingen verpflichtet daher jeden Berichterstatter, die allgemeinen Kommunikationsstandards zum Kindesschutz zu beachten und bei der Arbeit mit besonders gefährdeten Kindern zusätzliche Schutzmaßnahmen zu anzuwenden.
Kommunikationsstandards zum Kindesschutz
Alle Medieninhalte beruhen auf den Werten von Respekt und Gleichheit und wahren die Würde der dargestellten Person. Kinder werden als Persönlichkeiten mit vielen Facetten und Potenzialen dargestellt. Die Reduzierung auf eine Opfer- oder andere stereotype Rolle wird vermieden. Vor der Erstellung von Medieninhalten sind die betreffenden Kinder und ihre Eltern auf verständliche Weise über den Zweck und die Nutzung zu informieren. Für die Erstellung von Medieninhalten ist die Zustimmung der betreffenden Kinder und der Eltern/Betreuer einzuholen. Bei allgemeinen Berichten über das Projekt kann das mündlich durch den Berichterstatter selbst oder im Vorfeld durch die Mitarbeitenden in den Projekten geschehen. Bei Berichten über einzelne Kinder erfolgt eine intensive Aufklärung über Zweck und Nutzung der Medieninhalte und eine schriftliche Einverständniserklärung des Kindes bzw. dessen Eltern oder Betreuer.
Umsetzung mit den Partnern im Ausland
Da Nepal-Inzlingen, Hilfe für Kinder e.V. alle Projekte im Ausland gemeinsam mit lokalen Partnern umsetzt, indem sie diese teilfinanziert und programmatisch begleitet, muss sie dafür Sorge tragen, dass ihre Kooperationspartner ebenfalls Kindesschutz-Mechanismen umsetzen. Die Kindesschutz-Policy von Nepal-Inzlingen, Hilfe für Kinder e.V. orientiert sich an den Standards der Keeping Children Safe Coalition. Diese Standards sollen auch für die Kindesschutz-Policies ihrer Partner gelten.
Anforderungen an Partner / Verpflichtungserklärung
Ein Teil des Kooperationsabkommens (General Agreement) mit jedem Partner ist eine Erklärung des Partners, in der er sich dem Kindesschutz verpflichtet. Ein elementarer Teil der Erklärung besteht darin, dass sich der Partner verpflichtet, eine schriftlich niedergelegte, umfassende Kindesschutz-Policy anzuwenden. Verfügt der Partner noch nicht über eine Kindesschutz-Policy, verpflichtet er sich, innerhalb eines Zeitraums von zwei Jahren eine Kindesschutz-Policy oder die fehlenden Elemente einer solchen Policy zu entwickeln und umzusetzen. Darüber hinaus wird erwartet, dass die Projektarbeit des Partners dazu beiträgt, dass Kinder sowohl im Projekt selbst als auch im Umfeld vor Misshandlung oder Missbrauch geschützt werden bzw. Fälle von Missbrauch und Misshandlung im Rahmen des kulturellen und rechtlichen Kontextes verfolgt werden.
Kindesschutz-Policy / Nepal-Inzlingen, Hilfe für Kinder e.V. / 01. Oktober 2020