Kindesschutz-Policy

des Vereins Nepal-Inzlingen, Hilfe für Kinder e.V.

Einleitung

Nepal-Inzlingen, Hilfe für Kinder e.V. engagiert sich in Nepal für die frühkindliche Erziehung  in Solukhumbu (Hewa), in Khokana (südlich von Kathmandu), und im Distrikt Dhading. An  den drei Standorten werden Kindergärten unterstützt zusammen mit den lokalen  nepalischen Partnern.  Diese Kindesschutz-Policy nimmt Bezug zu: 

• UN-Kinderrechts-konvention (UN-KRK), 

• VENRO-Kodex zu Kinderrechten: Schutz von Kindern vor Missbrauch und Ausbeutung  in der Entwicklungszusammenarbeit und Humanitären Hilfe 

• Kindesschutz-Policy der Kindernothilfe e.V.  

In jedem Land und jeder Gesellschaft sind Mädchen und Jungen von sexualisierter Gewalt,  Missbrauch und Misshandlung sowie Ausbeutung betroffen. Laut Angaben der  Weltgesundheitsorganisation (WHO) werden 10 Prozent aller Jungen und 20 Prozent aller  Mädchen weltweit Opfer von sexualisierter Gewalt oder Missbrauch. Kinder mit  Behinderungen sind zweimal so häufig betroffen wie Kinder ohne Behinderungen. Die  Dunkelziffer ist wahrscheinlich vielfach höher. Viele Fälle gelangen nicht oder erst sehr spät  an die Öffentlichkeit. Darüber hinaus unterliegen Kinder, die in Institutionen gefördert oder  anderweitig betreut werden, einem erhöhten Missbrauchsrisiko. Organisationen der  Entwicklungszusammenarbeit und der Humanitären Hilfe sowie deren lokale Projektpartner  unterliegen dem erhöhten Risiko, dass potenzielle Täterinnen und Täter über sie den Zugang  zu Kindern suchen, da sie häufig in fragilen Kontexten arbeiten, in denen der Schutz von Kindern nicht im Vordergrund steht. Nepal-Inzlingen, Hilfe für Kinder e.V. sieht Kinder als Partner  im Prozess der Armutsbekämpfung, sie verhilft ihnen, ihre Potenziale zu entdecken und weiter  zu entfalten.  In der Wahrung der Würde der Kinder als Gottes Ebenbild setzt sich Nepal-Inzlingen, Hilfe für  Kinder e.V. auf der Grundlage eines rechtsbasierten Ansatzes für das Recht der Kinder auf  Leben und Entwicklung ein. Wir orientieren unser Handeln an den internationalen  Menschenrechtsverträgen, insbesondere an dem UN-Übereinkommen über die Rechte des  Kindes, und setzen uns dafür ein, dass die Rechte der Kinder Wirklichkeit werden. 

Verpflichtungserklärung 

Nepal-Inzlingen, Hilfe für Kinder e.V. möchte Mädchen und Jungen mit und ohne Behinderung  in ihren Rechten stärken und vor sexuellem, emotionalem oder physischem Missbrauch,  Ausbeutung sowie Vernachlässigung schützen und ein Umfeld schaffen, das für Kinder sicher  ist und in dem die Einhaltung der Kinder- und Menschenrechte gewährleistet wird.  Im Rahmen der Presse-, Bildungs- und Öffentlichkeitsarbeit wollen wir sicherstellen, dass die  Würde des Kindes stets gewahrt bleibt. 

Kommunikationsstandards 

Öffentliche Berichterstattung über Auslands-Projekte und Inlands-Aktivitäten ist für Nepal Inzlingen, Hilfe für Kinder e.V. ein wichtiges Element, um einen Beitrag zur Verwirklichung von  Kinderrechten zu leisten – sie birgt aber auch das Risiko, Kinderrechte zu verletzen. Um die  beteiligten Mädchen und Jungen vor Gefahren wie Gewalt oder Stigmatisierung zu schützen,  stellt Nepal-Inzlingen, Hilfe für Kinder e.V. sicher, dass jegliche Herstellung und Verbreitung  medialer Inhalte, die Würde der Kinder wahrt und ihre Identität schützt. Nepal-Inzlingen verpflichtet daher jeden Berichterstatter, die allgemeinen Kommunikationsstandards zum  Kindesschutz zu beachten und bei der Arbeit mit besonders gefährdeten Kindern zusätzliche  Schutzmaßnahmen zu anzuwenden. 

Kommunikationsstandards zum Kindesschutz 

Alle Medieninhalte beruhen auf den Werten von Respekt und Gleichheit und wahren die  Würde der dargestellten Person. Kinder werden als Persönlichkeiten mit vielen Facetten und  Potenzialen dargestellt. Die Reduzierung auf eine Opfer- oder andere stereotype Rolle wird  vermieden. Vor der Erstellung von Medieninhalten sind die betreffenden Kinder und ihre  Eltern auf verständliche Weise über den Zweck und die Nutzung zu informieren. Für die  Erstellung von Medieninhalten ist die Zustimmung der betreffenden Kinder und der  Eltern/Betreuer einzuholen. Bei allgemeinen Berichten über das Projekt kann das mündlich  durch den Berichterstatter selbst oder im Vorfeld durch die Mitarbeitenden in den Projekten geschehen. Bei Berichten über einzelne Kinder erfolgt eine intensive Aufklärung über Zweck  und Nutzung der Medieninhalte und eine schriftliche Einverständniserklärung des Kindes bzw.  dessen Eltern oder Betreuer. 

Umsetzung mit den Partnern im Ausland 

Da Nepal-Inzlingen, Hilfe für Kinder e.V. alle Projekte im Ausland gemeinsam mit lokalen  Partnern umsetzt, indem sie diese teilfinanziert und programmatisch begleitet, muss sie dafür  Sorge tragen, dass ihre Kooperationspartner ebenfalls Kindesschutz-Mechanismen umsetzen.  Die Kindesschutz-Policy von Nepal-Inzlingen, Hilfe für Kinder e.V. orientiert sich an den  Standards der Keeping Children Safe Coalition. Diese Standards sollen auch für die  Kindesschutz-Policies ihrer Partner gelten. 

Anforderungen an Partner / Verpflichtungserklärung 

Ein Teil des Kooperationsabkommens (General Agreement) mit jedem Partner ist eine  Erklärung des Partners, in der er sich dem Kindesschutz verpflichtet. Ein elementarer Teil der  Erklärung besteht darin, dass sich der Partner verpflichtet, eine schriftlich niedergelegte,  umfassende Kindesschutz-Policy anzuwenden. Verfügt der Partner noch nicht über eine Kindesschutz-Policy, verpflichtet er sich, innerhalb  eines Zeitraums von zwei Jahren eine Kindesschutz-Policy oder die fehlenden Elemente einer  solchen Policy zu entwickeln und umzusetzen. Darüber hinaus wird erwartet, dass die Projektarbeit des Partners dazu beiträgt, dass Kinder  sowohl im Projekt selbst als auch im Umfeld vor Misshandlung oder Missbrauch geschützt werden bzw. Fälle von Missbrauch und Misshandlung im Rahmen des kulturellen und  rechtlichen Kontextes verfolgt werden.

Kindesschutz-Policy / Nepal-Inzlingen, Hilfe für Kinder e.V. / 01. Oktober 2020